Zu teuer! Zu unsicher!

Wie Baufirmen Gesetz und Verbraucherschutz unterlaufen….

Vor genau einem Jahr, zum 1.1.2018, ist das  neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten.

Es schützt private Häuslebauer vor Pleiten und Pannen.

Baufirmen unterlaufen  oft den Verbraucherschutz des neuen Baurechts.

Nach dem Gesetz müssen die Baufirmen dem privaten Bauherrn eine schriftliche Baubeschreibung übergeben und einen verbindlichen Fertigstellungstermin mitteilen.

Diesen Anforderungen werden viele Baufirmen auch ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts nicht oder nicht im erforderlichen Maße gerecht.

Bauherren wissen oft nicht, was genau sie erhalten und wann genau sie es erhalten.

Und was muss bezahlt werden?

Baufirmen dürfen vom privaten Häuslebauer nur Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des vereinbarten Gesamtpreises verlangen.

Auch hiergegen verstoßen Baufirmen häufig. Als Folge leisten die privaten Bauherren oft zu hohe Zahlungen.  Am Ende des Bauvorhabens, falls Mängel oder Ausführungsverzug auftreten, haben Sie deswegen kein Druckmittel mehr gegen die ausführende Firma in der Hand. Denn die hat ja ihr Geld schon bekommen!

Was tun?

Unsere Begleitung schützt private Bauherren vom ersten Vertragsentwurf bis zur Abnahme der Bauleistungen. Wir prüfen und optimieren die Baubeschreibung, überwachen die Einhaltung des Bauzeitenplans und prüfen alle Abschlagsrechnungen – und nicht nur wie gesetzlich vorgesehen die letzte – auf ihre Berechtigung.

Haben Sie Fragen zum neuen Bauvertragsrecht oder Ihrem Bauvertrag?

Rufen Sie uns einfach an: 0221/7887447-16

oder E-Mail: info@bauherren-begleitung.de