Abnahme des Gemeinschaftseigentums

Klausel über die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen Sachverständigen ist unwirksam! Die folgende Klausel in notariellen Kaufverträgen/Bauträgerverträgen ist unwirksam: „Das gemeinschaftliche Eigentum wird für die Wohnungseigentümer durch einen vereidigten Sachverständigen abgenommen.“ Gehen beide Parteien aufgrund solcher Klauseln davon aus, dass die Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen wird bzw. erfolgt ist, enthalten die Zahlung des Restkaufpreises […]

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