Keine Mehrvergütung bei eigenmächtiger Verbesserung der Ausführung

Keine Mehrvergütung bei eigenmächtiger Verbesserung der Ausführung Auch wenn der Auftragnehmer meint, die zur Ausführung vorgesehene Leistung berge das Risiko von Mängeln, darf er nicht einfach eine andere und erheblich teurere Leistung ausführen, ohne sich zuvor vergewissert zu haben, dass der Auftraggeber damit einverstanden ist. BGH, Beschluss vom 05.06.2014 – VII ZR 166/12   Der […]

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