Wer beim Baujahr eines Wohnhauses schummelt, muss den Kaufpreis zurückzahlen

Wer beim Baujahr eines Wohnhauses schummelt, muss den Kaufpreis zurückzahlen Das Alter einer Immobilie ist für ihren Verkehrswert entscheidend. Ist die Immobilie älter als im notariellen Kaufvertrag angegeben, kann der Käufer den Kaufvertrag rückabwickeln.   OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2017 – 22 U 82/16   Der Sachverhalt: In einem  notariellen Kaufvertrag über ein Wohnhaus steht: […]

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